Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Simon Duschl (Duschl Media), Petersauerstraße 1, 68307 Mannheim – nachstehend „SD“ genannt – und seinen Kunden.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn SD ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Die Angebote von SD richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde versichert, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen von SD ausschließlich zum Aufbau oder Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.

(4) Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unabhängig des entsprechenden Vertragstyps. SD schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet SD die Zahlung der Vergütung.

(5) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SD in der Fassung zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote und telefonische Auskünfte von SD sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, eine verbindliche Annahmefrist wird ausdrücklich vereinbart.

(2) Der Vertrag zwischen SD und dem Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden. In der Regel erfolgt der Vertragsschluss durch Übersendung eines Angebots per E-Mail seitens SD und dessen Bestätigung durch den Kunden per E-Mail. Der Kunde willigt ein, dass SD Telefonate und Video-Konferenzen zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen kann. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Der verbindliche Umfang der von SD geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot von SD, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.

(2) SD erbringt Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, Videografie und System-Automatisierung, insbesondere zur Kundengewinnung und Bewerberakquise. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.

(3) SD kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o. ä.) erforderlich sind, erfolgt eine Beauftragung ausschließlich durch den Kunden. Dem Kunden steht es frei, sich von SD geeignete Berufsträger empfehlen zu lassen oder selbst entsprechende Personen einzuschalten.

(4) SD verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen. Bei vereinbarten Dienstleistungen wird grundsätzlich kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, insbesondere wenn der Auftragsinhalt die Vermittlung oder Bereitstellung von externen Dienstleistern und die Erbringung damit verbundener Beratungs- und Koordinationsleistungen umfasst. SD übernimmt keine Gewähr für die Leistungen externer Dienstleister und haftet nicht für deren Ausführung oder Ergebnisse.

(5) Eine rechtliche oder steuerliche Beratung übernimmt SD in keinem Fall. Sämtliche von SD erstellten Marketing-Inhalte, Texte und Kampagnen sind stets durch den Kunden selbst rechtlich zu überprüfen. Die Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungs- und Nachweispflichten sowie die Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften obliegt allein dem Kunden.

(6) Sind zwischen SD und Kunde feste Termine vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Verschiebung ist nur nach vorheriger Abstimmung oder bei Verhinderung von SD möglich.

(7) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht von SD getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt SD nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf. Reisekosten sind, insoweit nicht gesondert vereinbart, mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

(8) Sofern nicht abweichend vereinbart, gewährleistet SD eine Verfügbarkeit seiner über das Internet angebotenen Dienste und Leistungen von 95,0 % im Jahr. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Server und Dienste im Wesentlichen betriebsbereit sind. Als Störungen des Betriebes gelten nicht die folgenden Umstände: Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die SD keinen Einfluss hat; Unterbrechungen durch Höhere Gewalt; kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte vorzubeugen oder zu verhindern (z. B. durch Sicherheitsupdates).

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot von SD angegeben und verbindlich. Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) SD kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.

(3) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

(4) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.

(5) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen erfolgt grundsätzlich per Lastschrifteinzug oder auf Wunsch des Kunden per Überweisung. Der Kunde teilt SD bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde SD das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos einen Geschäftstag vorher informiert. Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Ankündigungsfrist fällig. Bei Zahlung per Überweisung ist die Rechnung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Die erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen.

(6) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters.

(7) Bei Zahlungsverzug oder Rücklastschrift ist der Kunde verpflichtet, SD Schadensersatz zu leisten. Kann eine Lastschrift nicht eingezogen werden, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an SD zu überweisen. Für unberechtigte Rücklastschriften kann SD pauschal Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 10,00 zzgl. MwSt. pro Rücklastschrift geltend machen. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.

(8) Bei Zahlungsverzug kann SD den entsprechenden Dienst sperren. Eine Sperrung führt nicht zum Fortfall der Zahlungsverpflichtung des Kunden. SD kann im Fall einer berechtigten Sperrung wegen Zahlungsverzugs die Entsperrung von der Zahlung einer Entsperrungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 zzgl. MwSt. abhängig machen.

(9) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn SD die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt SD alle für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien, Informationen und Zugänge unverzüglich zur Verfügung. SD bevorzugt die Bereitstellung in digitaler Form. Der Kunde gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Materialien verfügt.

(2) Der Kunde benennt auf Verlangen von SD einen verantwortlichen Ansprechpartner, der während der gesamten Projektlaufzeit für Rückfragen und Entscheidungen kurzfristig erreichbar ist. Dieser wirkt bei der Festlegung der Kommunikationswege zwischen den Beteiligten mit.

(3) Der Kunde unterstützt SD aktiv bei der Projektdurchführung, insbesondere durch Beschaffung notwendiger Genehmigungen, Einhaltung von Feedback- und Abnahmeterminen sowie vollständige Mitteilung aller projektrelevanten Informationen bereits bei Vertragsschluss.

(4) Soweit erforderlich, ermöglicht der Kunde SD die Installation technischer Systeme (Hard- oder Software), falls diese nicht vertragsgemäß durch den Kunden selbst erfolgt.

(5) Zusätzliche Mitwirkungspflichten können sich während der Projektabwicklung ergeben und werden zwischen SD und dem Kunden vereinbart sowie dokumentiert.

(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Verzögerung. Bei daraus resultierenden Leerlaufzeiten berechnet SD pro Wartetag eine pauschale Vergütung in Höhe eines Tagessatzes. Vereinbarte monatliche Pauschalen bleiben auch bei kundenbedingten Verzögerungen bestehen.

(7) Bei unrichtigen Informationen des Kunden, die zu Verzögerungen oder Mehrarbeit führen, werden die entstehenden Kosten nach den vereinbarten Stundensätzen gesondert berechnet.

(8) Die von SD bereitgestellten Zugangsdaten für digitale Plattformen, Systeme oder Accounts (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Die Weitergabe von Passwörtern oder Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Weitergabe der Zugangsdaten entstehen. SD ist berechtigt, den Zugriff auf technische Systeme zu überwachen und bei Missbrauch zu sperren.

§ 6 Abnahme/Annahme der Leistung (Korrekturschleifen)

(1) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, gewährt SD bei Videoproduktionen eine Korrekturschleife, die in der Vergütung inbegriffen ist. Eine Korrekturschleife bezeichnet die Umsetzung von Änderungswünschen des Kunden an der Leistung von SD, die sich nicht auf die Beseitigung von Mängeln bezieht. SD ist berechtigt, Änderungswünsche abzulehnen, soweit diese sich auf rein künstlerische Gestaltung beziehen. Vom Kunden gewünschte Änderungen nach erfolgter Korrekturschleife sind gesondert entsprechend der vereinbarten Stundensätze an SD zu vergüten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei erheblichen Abweichungen wird SD diese in angemessener Zeit beseitigen und die Leistung zur erneuten Abnahme vorlegen. Diese Regelung gilt ebenso bei vereinbarten Zwischenabnahmen. In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nutzt oder bezahlt.

(3) Der Kunde verliert alle Mängelrechte für offensichtliche Fehler, die er bei der Abnahme hätte bemerken können, außer er macht ausdrücklich Vorbehalte geltend. Werden nach Zwischenabnahmen Korrekturen nötig, die auf vom Kunden übersehene Mängel zurückgehen, trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten von SD.

§ 7 Kein Konkurrenzschutz seitens des Kunden

(1) SD ist dazu berechtigt, weitere Kunden aus der gleichen Branche oder auch Mitbewerber des Kunden zu betreuen. Es besteht insoweit kein Konkurrenzschutz seitens des Kunden, Sofern nicht anders vereinbart wurde.

§ 8 Gewährleistung / Haftung

(1) Mängelgewährleistungsansprüche kann der Kunde im Zeitraum von zwölf Monaten nach Abnahme der Leistung geltend machen.

(2) Für weitergehende Ansprüche und Rechte haftet SD nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SD nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder bei Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung.

(5) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit, aus unerlaubten Handlungen sowie für Ersatz vergeblicher Aufwendungen beschränkt sich auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Handlungen von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von SD.

(7) Bei Arglist, Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen und die verkürzte Gewährleistung keine Anwendung.

§ 9 Schadensersatz/Haftungsauschluss

(1) SD ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu überprüfen, es sei denn, dies wird ausdrücklich beauftragt. In diesem Fall trägt der Kunde die daraus entstehenden Kosten. SD muss vom Kunden bereitgestellte Sachaussagen über Produkte und Leistungen nicht auf Richtigkeit prüfen.

(2) Von SD erstellte Entwürfe werden dem Kunden zur Kontrolle vorgelegt. Mit der Freigabe durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Ton, Bild und Inhalt.

(3) Entstehen SD durch fehlerhafte Kundenunterlagen Mehrarbeiten oder Verzögerungen, ersetzt der Kunde den Schaden, sofern er ihn zu vertreten hat. Bei unverschuldeten Fehlern ist SD zur Vertragsanfechtung berechtigt, ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche entstehen.

(4) Bei Annahmeverzug oder Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden kann SD Ersatz für entstandene Schäden und Mehraufwendungen verlangen.

(5) Tritt der Kunde unberechtigt vom Auftrag zurück oder kündigt SD aus wichtigem Grund, vergütet der Kunde die erbrachten Leistungen und 80% der Gesamtvergütung als Entschädigung für entgangenen Gewinn, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.

§ 10 Urhhebeberrecht / Nutzungsrecht

(1) Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, sämtliche von SD erstellten Inhalte zu entfernen und Veröffentlichungen einzustellen. Verfügt SD über entsprechende Zugriffsrechte auf Websites oder Social-Media-Kanäle, kann SD die Entfernung eigenständig durchführen.

(2) Von SD erstellte Entwürfe werden dem Kunden zur Kontrolle vorgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu erklären. Erfolgt keine ausdrückliche Verweigerung innerhalb dieser Frist, gilt die Abnahme als erteilt. Mit der Freigabe durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Ton, Bild und Inhalt.

(3) SD ist berechtigt, die im Kundenauftrag erstellten Arbeiten, Ergebnisse sowie Firmenlogos und -bezeichnungen unbefristet für Referenzzwecke und Eigenwerbung zu verwenden. Der Kunde überträgt SD hierfür die notwendigen Nutzungsrechte und entbindet SD insoweit von der Verschwiegenheitspflicht. Diese Befugnis kann SD auf Dritte übertragen.

(4) Der Kunde erhält für die vertraglich vereinbarte Nutzung einfache, räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte an den von SD geschaffenen Werken für die Vertragslaufzeit. Jede darüber hinausgehende Verwendung, Bearbeitung oder Weiterübertragung bedarf der schriftlichen Genehmigung von SD.

(5) Alle Rechte an abgelehnten Entwürfen und nicht realisierten Arbeiten verbleiben vollständig bei SD. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen urheberrechtlichen Schutz genießen.

(6) SD beschafft erforderliche Nutzungsrechte Dritter im Namen und auf Rechnung des Kunden, soweit SD diese Materialien in die Leistung einbringt. Der Kunde kontrolliert die Vollständigkeit aller Rechte und trägt alle daraus entstehenden Nachforderungen und Haftungsrisiken.

§ 11 Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verarbeiten personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung und zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 b) und f) DSGVO. SD darf Kundendaten auch für Eigenwerbung nutzen. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung oder zur Vertragsabwicklung. Die Löschung erfolgt nach Wegfall des Verarbeitungszwecks unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.

(2) Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung. Beschwerden können bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingereicht werden.

(3) Soweit SD personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 12 änderung der Geschäftsbedingungen

(1) SD behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Für Neuverträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung.

(2) Änderungen gegenüber Bestandskunden sind nur bei nachträglich eingetretenen, unvorhersehbaren Umständen zulässig, die SD nicht veranlasst hat und auf die SD keinen Einfluss hat, sowie bei entstandenen Regelungslücken, die die Vertragsdurchführung erschweren.

(3) SD wird dem Kunden geänderte Geschäftsbedingungen sechs Wochen vor Inkrafttreten mit Begründung der Änderungsumstände übersenden. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich vor Inkrafttreten und nimmt weiterhin Leistungen in Anspruch, gelten die Änderungen als angenommen. Bei rechtzeitigem Widerspruch bleiben die bisherigen Bedingungen bestehen, beide Parteien können dann mit ordentlicher Frist kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist deutsch.

(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen SD und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von SD. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mannheim, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Unwirksame Klauseln werden durch rechtlich zulässige Regelungen ersetzt, die dem ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.